Behandlungsfehler bei Blinddarmentzündung (Appendizitis)
Stellt sich ein Patient bei der Aufnahme im Krankenhaus mit Symptomen (Bauchschmerzen im rechten Unterbauch, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Verstopfung, Fieber) vor, die bei dem diensthabenden Internisten selbst den Verdacht einer akuten Blinddarmentzündung nahe legen, muss von ihm – gerade mit Blick auf die erfahrungsgemäß problematischen Folgen der Verkennung einer derartigen Erkrankung – erwartet werden, dass er den mit der diesbezüglichen Diagnostik besser vertrauten chirurgischen Kollegen hinzuzieht.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die bereits bei der stationären Aufnahme vorliegende Befundkonstellation aus chirurgischer Sicht eine eindeutige Operationsindikation (Appendektomie – Blinddarmentfernung) darstellt, und zur Vermeidung der Entwicklung eines lebensbedrohlichen Krankheitsbildes (Perforation des Blinddarms, Infektion der Bauchhöhle, Bewusstseinsverlust) eine frühestmögliche Durchführung der Operation angebracht war.
Behandlungsfehler bei Blinddarmentzündung (Appendizitis)
Ist es infolge der verspäteten Diagnose einer Appendizitis zu einem Blinddarmdurchbruch und daraus resultierenden Komplikationen gekommen, besteht ein Schmerzensgeldanspruch.
Kann der Verdacht auf eine akute, kompliziert verlaufende Appendizitis nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, begründet das Hinauszögern einer operativen Intervention einen Behandlungsfehler.
Entscheidend für die Befunderhebung ist das klinische Abtasten. Die Erhebung der Blutwerte und eine Ultraschalluntersuchung allein reichen nicht aus für eine Diagnosestellung.
Gerne helfe ich.