Mit Urteil vom 04.04.2017 hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass einem Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000,00 € zu zahlen ist, wenn es aufgrund eines dem Arzt vorwerfbaren verspäteten Kaiserschnitts (Sectio) einen schweren Hirnschaden erleidet und infolgedessen dauerhaft unter schweren Störungen in seiner Entwicklung leidet.