
Meine Tätigkeit als Patientenanwalt …
… sehe ich als Unterstützung für Mitbürger, die aufgrund eines ärztlichen Fehlers einen Schaden erlitten haben.
Denken Sie auch: „Als Patient habe ich eh keine Chance gegen den Arzt.“
Das stimmt nicht! Ja, es gibt wie in jedem Rechtsgebiet Hürden zu überspringen. Aber diese Hürden können übersprungen werden! Gemeinsam können wir hoch genug springen. 100 prozentige Sicherheit gibt es zwar nicht. Aber mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen steigt die Chance, sich gegen den Arzt erfolgreich durchzusetzen erheblich. Ich habe aufgrund meiner jahrelangen Tätigkeit im Arzthaftungsrecht die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen. Lassen Sie uns gemeinsam stark sein und hoch springen!
Im Arzthaftungsrecht und bei Geburtsschaden werden von mir ausschließlich Patienten vetreten, weil ich Seite an Seite mit und für Geschädigte kämpfen möchte. Im Vordergrund steht für mich die persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen als Mandant. Ich veranlasse die zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlichen Schritte.
Genau aus diesem Grund habe ich mich als Patientenanwalt für das Arzthaftungsrecht entschieden. Lassen Sie uns das gemeinsame Bestreiten des Weges beginnen! Den erlittenen Schaden kann ich nicht rückgängig machen. Ich kann Ihnen jedoch dabei helfen, dass Sie zumindest eine finanzielle Entschädigung erhalten. Dies kann zugleich auch dazu führen, dass dem Arzt sein unterlaufener Fehler bewusst wird und er im besten Fall dafür empfänglich wird, seine künftige Sicht- und Handlungsweise zu ändern.





