Wählt der Arzt eine Neulandmethode, hat er den Patienten über diesen Umstand sowie über die alternativen Behandlungsmethoden aufzuklären. Es bedarf einer besonderen Aufklärung über die Neulandmethode, wenn diese noch keine Standardmethode darstellt. Bei einem neuen Operationsverfahren (hier: Netzimplantat bei Senkungsoperation) ist der Patient ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass unbekannte Komplikationen auftreten können. Bei Auftreten einer persistierenden Schmerzhaftigkeit der Scheide, kann ein Schmerzgeld von 35.000,00 € angemessen sein (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2018, 26 U 76/17).