𝐐𝐮𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐧𝐢𝐭𝐭𝐥ä𝐡𝐦𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡 𝐁𝐞𝐡𝐚𝐧𝐝𝐥𝐮𝐧𝐠𝐬𝐟𝐞𝐡𝐥𝐞𝐫
Eine Rückenoperation kann erhebliche Folgen wie z.B. eine Querschnittslähmung haben.
Eine Operation ist nicht indiziert, wenn nur eine minimale Chance bestand, um die Ursache der langjährigen Beschwerden zu beheben, und weder alle diagnostischen Möglichkeiten noch die konservativen Behandlungsmethoden ausgeschöpft waren.
Kommt es bei einer nicht indizierten Operation, z.B. bei einem Bandscheibenvorfall im Lendenwirbelbereich, zu einer Querschnittslähmung, haftet der Arzt für sämtliche Folgen unabhängig davon, ob ihm bei der Operation an sich ein Behandlungsfehler unterlaufen ist.
𝐐𝐮𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐧𝐢𝐭𝐭𝐥ä𝐡𝐦𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡 𝐁𝐞𝐡𝐚𝐧𝐝𝐥𝐮𝐧𝐠𝐬𝐟𝐞𝐡𝐥𝐞𝐫
Der Arzt muss vor einer Bandscheibenoperation auch über das Risiko einer Querschnittslähmung aufklären. Eine bei der Aufklärung erwähnte Lähmung beinhaltet nicht zwangsläufig eine Aufklärung über eine Querschnittslähmung.
Ist der gewählte Zugang für den geplanten und durchgeführten Eingriff ungeeignet und verwirklicht sich dadurch die erhöhte Gefahr einer Rückenmarksverletzung und einer nachfolgenden Querschnittslähmung, liegt ein Behandlungsfehler vor.
Gerne helfe ich.