Fehlerhafte Blepharoplastik (Ästhetische OP am Auge)Zu einer fehlerhaften Blepharoplastik kann es im Zusammenhang mit einer  ästhetischen Korrektur am Oberlid bei Hänge- oder Schlupflidern sowie am Unterlied zur Entfernung von Tränensäcken, kommen. Betracht kommt eine Oberlidplastik oder eine Oberlidstraffung bzw. eine Unterlidplastik oder eine Unterlidstraffung.
 
Eine fehlerhafte Blepharoplastik am Unterlid liegt vor, wenn im Bereich beider lateraler Augenwinkel sicht- und fühlbare, störende „Weichteilpolster“ (Beulen) neu entstehen. Ebenso ist der Eingriff fehlerhaft, wenn ein „Triefauge“ (Ektropium) mit dadurch verursachter Bindehautentzündung beider Augen vorliegt. Diese Beeinträchtigungen sind Folge einer fehlerhaften Technik.

Ästhetische Operation am Auge

Kommt es bei der Korrektur von Tränensäcken dazu, dass zu viel Fettgewebe entfernt wird, wirkt das Auge hohl, weil die Schädelknochen zu sehen sind („Hohlauge“).
 
Verursacht der Arzt bei der Unterlidoperation eine Beschädigung des Lidmuskels, kann der Patient das Lid nicht mehr vollständig anheben (Lidptosis, „Hängelid“).
 
Werden bei einer Behandlung mittels Laser die Haarwurzeln am Lid verletzt, fallen die Wimpern aus. Nimmt der Arzt eine falsche Schnittführung vor, können sichtbare Narben entstehen.Auch Verletzungen der Hornhaut sind bei einer Lidstraffung möglich.

Blepharoplastik

Risiken, über die der Patient aufzuklären ist, sind u.a.:
 
– Fehlstellung der Unterlidkante
– asymmetrisches Ergebnis
– schmerzhafte Schwellung der Augenbindehaut
– Trockenheitsgefühl
– sichtbare Narbe