Spezialist Arzthaftung - Rechtsanwalt Dobek

Bei der Wahl des Rechtsanwalts in einer Arzthaftungssache ist es wichtig, dass Sie einen Spezialisten beauftragen, damit Sie das best mögliche Ergebnis erzielen.

Wenn Sie mich beauftragen, haben Sie einen Spezialisten im Arzthaftungsrecht an Ihrer Seite. Ich bin seit vielen Jahren ausschließlich im Arzthaftungsrecht tätig und dies ohne Ausnahme auf Patientenseite.  Ich weiß, worauf es ankommt, was vorzutragen ist und wie man – beim Vorliegen der Voraussetzung – eine Beweislastumkehr zu Lasten des Arztes erreichen kann. Insbesondere letzteres bedarf fundierter Kenntnisse und einer regelmäßigen Fortbildung. Beides finden Sie in mir. Auch bringe ich die notwendigen zeitlichen Ressourcen für Ihr Anliegen auf.

Aufgrund meiner Spezialisierung und des hohen Einsatzes für Ihr Anliegen kann ich die Rechtsanwaltskosten nicht nach dem Gesetz (RVG) berechnen. Diese stellen nicht mehr als eine Mindestvergütung dar, mit der mir eine vollumfassende Vertretung Ihrer Interessen nicht möglich wäre. Das Geld, das Sie sparen würden, würde sich nicht rechnen.

Wenn Sie mich beauftragen ist es daher notwendig, dass wir eine Vergütungsvereinbarung schließen, nach der Sie zu den gesetzlichen Rechtsanwaltskosten einen zusätzlichen Betrag zahlen. Dies rechnet sich aus den dargelegten Gründen jedoch für Sie. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie lediglich den zusätzlich vereinbarten Betrag sowie ggf. die Selbstbeteiligung an mich zahlen.

Sofern der Gegenstandswert 100.000,00 € (bzw. in einigen Fällen 50.000,00 €) übersteigt, kommt grundsätzlich auch die Einbeziehung eines Prozessfinanzierers in Betracht. Dieser übernimmt sämtliche Kosten (Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten) und erhält dafür einen Anteil (in der Regel 30%) des erstrittenen Betrags.