Grundsätzlich muss der Patient darlegen und beweisen, dass der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat und er hierdurch einen Schaden erlitten hat. Liegt ein grober Behandlungsfehler vor, wird vermutet, dass der grobe Behandlungsfehler für den Eintritt der Rechtsgutverletzung des Patienten ursächlich ist.
Beweiserleichterungen und Arztfehler
Des Weiteren kommen für den Patienten Beweiserleichterungen in Betracht, wenn der Arzt einen Dokumentationsfehler begangen oder gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung von Befunden verstoßen hat oder sich ein zu Lasten des Arztes gehendes voll beherrschbares Behandlungsrisiko verwirklicht hat.