Ihr Haushaltsführungsschaden ist der Schaden, der darin besteht, dass Sie aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers Ihren Haushalt oder den Ihrer Familie nicht mehr oder lediglich noch eingeschränkt führen können, also behandlungsfehlerbedingt nicht in der Lage sind, die Hausarbeit zu machen.
In dem Umfang, wie Sie als Verletzter den Haushalt nicht mehr führen können, besteht ein Anspruch auf Ersatz der Kosten, die erforderlich sind, um den Haushalt durch Dritte führen zu lassen.
Haushaltsführungsschaden auch ohne Hilfskraft
Ihr Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens besteht auch dann, wenn Sie als Geschädigter eines ärztlichen Behandlungsfehlers den Haushalt trotz der behandlungsfehlerbedingten Einschränkungen führen. In diesem Fall besteht der Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens in der Höhe der Kosten, die für die entgeltliche Beauftragung eines Dritten mit der Führung des Haushaltes entstanden wären. Die Einstellung einer Hilfskraft ist keine Voraussetzung für den Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens.
Oftmals erreicht der Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens eine beträchtliche Summe. Dabei ist der zu zahlende Betrag umso höher je erheblicher die Einschränkungen in der Fähigkeit zur Haushaltsführung sind.
Ich berate in allen Fragen im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens und helfe, einen solchen Anspruch gegenüber dem Arzt durchzusetzen.