Krankenhaushaftung - Rechtsanwalt DobekNeben einer Arzthaftung infolge eines Behandlungsfehlers, kann ein Krankenhaus auch für den Verlust von persönlichen Dingen des Patienten haften.

Geht während eines stationären Krankenhausaufenthalts eine Zahnprothese verloren, die der Patient in einen speziellen Behälter legen sollte, muss das Krankenhaus Schmerzensgeld zahlen und die Kosten für die Neuanfertigung einer Zahnprothese erstatten.

Das Krankenhaus ist verpflichtet, Wertgegenstände wie eine Zahnprothese sicher aufzubewahren. Verletzt das Krankenhaus diese Pflicht, steht dem Patienten ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu.

Den Patienten trifft kein Mitverschulden.