Krebs – Befunderhebungsfehler
Hat ein Arzt aufgrund unklarer Beschwerden oder einer Vorsorgeuntersuchung den Verdacht auf Krebs, muss er eine detaillierte Befunderhebung durchführen.
Führt er diese entweder gar nicht oder unvollständig durch und bestätigt sich später, ggf. durch einen anderen Arzt und in einem bereits kritischen Stadium, Krebs, liegt ein Befunderhebungsfehler vor.
Oft versuchen sich Ärzte dann mit einem Diagnosefehler aus der Verantwortung zu ziehen, weil eine Haftung dann selten gegeben ist. Ein solcher liegt jedoch gerade nicht vor, wenn nicht sämtliche nach dem Facharztstandard zu erheben Befunde auch erhoben wurden.
Krebs – Befunderhebungsfehler
Liegt ein Befunderhebungsfehler vor und ergibt ein Gutachten, dass mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% eine korrekte Befunderhebung einen reaktionspflichtigen Befund, z.B. eine notwendige Operation, ergeben hätte und wäre die Verkennung des Befundes fundamental oder die Nichtreaktion auf den Befund grob fehlerhaft, liegt ein grober Behandlungsfehler vor.
Zu Lasten des Arztes ist dann anzunehmen, dass der weitere Verlauf des Krebs im Fall einer korrekten Befunderhebung so nicht eingetreten wäre.
Wurde die Befunderhebung korrekt durchgeführt, ergeben sich jedoch weiterhin Verdachtsmomente, so dass eine regelmäßige erneute Befunderhebung notwendig ist, muss der Arzt den Patienten eindeutig auf die Notwendigkeit solcher Kontrolluntersuchungen hinweisen. Unterlässt er dies ganz oder fehlt der Hinweis auf die Dringlichkeit der Einhaltung bestimmter Zeiträume, haftet der Arzt aufgrund eines Aufklärungsfehlers, wenn es zu einer Krebserkrankung kommt.
Daneben haftet ein Arzt auch für einen zwar erkannten, jedoch falsch behandelten Krebs.
Gerne helfe ich.