Schlaganfall Befunderhebungsfehler𝗦𝗰𝗵𝗹𝗮𝗴𝗮𝗻𝗳𝗮𝗹𝗹 – 𝗕𝗲𝗳𝘂𝗻𝗱𝗲𝗿𝗵𝗲𝗯𝘂𝗻𝗴𝘀𝗳𝗲𝗵𝗹𝗲𝗿

Zu den typischen Symptomen bei Schlaganfall, einzeln oder mehrere, gehören:

– Lähmung oder Taubheit des Gesichts, des Arms oder des Beins
– Probleme beim Sprechen
– Kopfschmerzen mit Erbrechen
– Probleme beim Sehen
– metallischer Geschmack im Mund
– Verwirrtheit
– Gehstörungen
– Agnosie (Störung der Sinneswahrnehmung)
– Alexia (Unfähigkeit zum Lesen)
– Dystonie (unwillkürliche Muskelkontraktionen)

Deuten Symptome auf einen Schlaganfall hin, muss der Arzt eine unverzügliche Bildgebung zur weiteren diagnostischen Abklärung (craniales CT) vornehmen, um erforderlichenfalls sofort eine Sekundärprophylaxe einzuleiten.

Schlaganfall – Befunderhebungsfehler

Bei einem Hirninfarkt müssen weitere ischämische Ereignissen viermieden werden. Dazu werden Thrombozytenaggregationshemmer oder Antikoagulanzien verabreicht. Erfolgt dies aufgrund einer fehlerhaften Befunderhebung nicht, besteht das Risiko eines weiteren Schlaganfalls.

Steht fest, dass die unterbliebene Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Erkenntnisse geliefert hätte, auf die therapeutisch hätte reagiert werden müssen, kommt es zu Lasten des Arztes zu einer Beweislastumkehr.

Schlaganfall – Befunderhebungsfehler – Beweislastumkehr

Steht dies nicht fest, kommt es dennoch zu einer Beweislastumkehr, wenn feststeht, dass bereits die erfolgte Befunderhebung grob fehlerhaft war.

Denn dann ist der Befunderhebungsfehler geeignet, den weiteren Schlaganfall verursacht zu haben. Ist dies im konkreten Fall nicht äußerst unwahrscheinlich, reicht diese Geeignetheit für die Haftung aus. Verbleibende Ungewissheiten gehen zu Lasten des Arztes.

Für die Beurteilung der Rechtslage im konkreten Fall ist die Hinzuziehung eines Anwalts dringend zu empfehlen.

Gerne helfe ich.