Einwilligung unmittelbar nach Aufklärungsgespräch unwirksam
Die Aufklärung über die Risiken, Erfolgsaussichten, mögliche Beeinträchtigungen und Alternativen einer Operation muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann. Je nach Schwere des Eingriffs muss die Aufklärung mindestens mehrere Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen.
Erfolgt die Einwilligung durch Unterzeichnung des Aufklärungsformulars – 𝘄𝗶𝗲 ü𝗯𝗹𝗶𝗰𝗵 – unmittelbar nach dem Ende des Aufklärungsgesprächs, ist die Einwilligung in der Regel unwirksam, weil dieser zeitliche Ablauf dem Patienten nicht die Möglichkeit eröffnet, den Inhalt des Aufklärungsgesprächs so zu verarbeiten, dass er sich wohlüberlegt entscheiden kann.
Wenn der Patient unmittelbar im Anschluss an die Aufklärung zur Unterschrift unter die Einwilligungserklärung bewegt wird, kann nicht von einer wohl überlegten Entscheidung ausgegangen werden. Denn der Patient steht noch stark unter dem Eindruck vieler ihm voraussichtlich unbekannter und schwer verständlicher Informationen und befinde sich
in einer persönlich schwierigen Situation.
Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Aspekte einer möglichen unwirksamen Einwilligung.
ACHTUNG:
Der Arzt dringt vor Gericht nicht damit durch, dass jedenfalls in der Durchfürung der Operation eine stillschweigende Einwilligung zu sehen sei.
Es ist dringend anzuraten, in einem solchen Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da es hier für die Beurteilung der Unwirksamkeit der Einwilligung auf kleinste Abweichungen im Sachverhalt ankommen kann.
Gerne helfe ich.