
Die Befunderhebung muss ein Abhorchen des Bauchraums, einen Ultraschall und die Bestimmung der Blutwerte umfassen. Gab es früher eine Appendektomie oder eine Nabelhernienoperation, besteht ein erhöhtes Risiko für einen Darmverschluss.
Der Darmverschluss ist ein sehr ernsthafter Notfall.
Lediglich durch eine sofortige Behandlung – entweder zunächst durch Stopp der Nahrungsaufnahme, Flüssigkeitszufuhr Medikamente, die die Darmtätigkeit anregen oder durch chirurgischen Eingriff – eines Darmverschlusses ist ein Absterben von Darmteilen zu verhindern. Auch Bakterien können andernfalls leichter durch die Darmwand wandern und damit eine schwere Entzündung des Bauchraums oder eine Blutvergiftung (Sepsis) verursachen. Jeder Tag Verspätung kann gravierend sein.
Wird die Diagnose Darmverschluss oder Darmlähmung verspätet gestellt und muss in einer Notoperation ein langes Stück Darm entfernt werden, kann die verspätete Befunderhebung erhebliche gesundheitliche Folgen haben. Zu diesen gehört auch ein künstlicher Darmausgang und dauerhafte Durchfälle. Auch kann es zu einer chronischen Niereninsuffizienz mit notwendiger Dialyse kommen.
Folge kann auch ein Kurzdarmsyndrom sein, bei dem es zu einer mangelhaften Aufnahme von Nährstoffen durch Malabsorption kommt. Die Versorgung mit Nährstoffen muss dann über einen Port erfolgen.
Versäumt der Arzt eine ordnungsgemäße Befunderhebung, führt dies meistens zu einer Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten führen.
Dies zu prüfen bedarf juristischer Erfahrung im Arzthaftungsrecht.
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