Der Arzt hat sicherzustellen, dass der Patient von Arztbriefen mit bedrohlichen Befunden und von der in dem Arztbrief angeratenen Behandlung Kenntnis erhält. Dies gilt auch dann, wenn der Arztbrief nach einem Ende der Behandlung bei dem Arzt eingeht. Der Arzt, der als einziger eine solche Information bekommt, muss den Informationsfluss aufrechterhalten, wenn sich aus der Information selbst nicht eindeutig ergibt, dass der Patient oder der diesen weiterbehandelnde Arzt sie ebenfalls erhalten hat.