Ein Internist wurde vom Oberlandesgericht Braunschweig mit Urteil vom 28.02.2019 zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 70.000,00 € verurteilt, weil er keine Darmspiegelung veranlasste, obwohl die Patientin erhebliche rektale Blutungen hatte. Der Arzt ging davon aus, dass es sich lediglich um Hämorrhoiden handelt. Die Patientin starb nach Klageerhebung an Darmkrebs. Die Klage wurde von ihren Erben weitergeführt und diesen das Schmerzensgeld zugesprochen. Das Gericht stellte einen groben Behandlungsfehler fest. Dies hatte zur Folge, dass zu Lasten des Arztes eine Beweislastumkehr eintrat und das Gericht davon ausging, dass die unterlassene Veranlassung einer Darmspiegelung die Ursache für die Streuung des Darmkrebs und für den Tod war. Der Arzt konnte sich nicht entlasten.