Notarzt Rettungswagen
Notarzt-Haftung
Der in einem Notfall herbeigerufene Arzt muss eine Anamnese und eine Diagnose durchführen. Er muss entscheiden, ob eine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist. In diesem Fall muss er den Patienten im Krankenhaus voranmelden und dort hin transportieren.
 
Mögliche Fehler bei der Notfallbehandlung sind insbesondere Befunderhebungsfehler, Therapiefehler und Fehler bei der Sicherungsaufklärung.
 
Fragt der Arzt die Symptome mangelhaft ab, erstellt er trotz entsprechender Anzeihen kein EKG oder informiert er das Krankenhaus nicht vorab, haftet er.
 
SAMPLE:
– Symptomatik
– Allergien
– Medikamente und Drogen
– Patientengeschichte
– Letzte Nahrungsaufnahme
– Ereignisse in Bezug auf Notfall
 
ABCDE beim Traumapatienten:
– A Airway (Überhaupt? Wie?)
– B Breathing
– C Circulation (Überhaupt? Wie?)
– D Disability (neurol. auffällig?)
– E Exposure (vollst. bodychek)
 
„Klassiker“ bei Fehlern sind:
– falsches Krankenhaus
– laufender Infarktpatient
– falsch aufgezogenes Medikament
– keine Stroke trotz Lysefenster
– Sturz bei Umlagerung
– Sturz beim Transport
 
Realisiert sich ein Risiko aus der Sphäre des Rettungsdienstes, das sich durch Maßnahmen hätte verhindern lassen, wird ein Behandlungsfehler unterstellt. Der Rettungsdienst muss beweisen, dass der Schaden auch bei korrektem Handeln eingetreten wäre.
 
Ist die Dokumentation des Notfalleinsatzes mangelhaft, kann dies ebenfalls zur Annahme eines Behandlungsfehlers führen.
 
Gerne helfe ich.