Wann liegt ein Aufklärungsfehler bei Brustoperation vor?
Ein Aufklärungsfehler bei Brustoperation liegt beispielsweise bei folgenden Umständen vor:
Bei einer Brustvergrößerung, Brustverkleinerung oder Bruststraffung handelt es sich in der Regel um eine Schönheitsoperation. Bei einer solchen medizinisch nicht notwendigen Operation bestehen besonders weitgehende Aufklärungspflichten über die Risiken, die Erfolgsaussichten und die möglichen Beeinträchtigungen. Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindringlicher ist die Patientin über das Für und Wider mit allen Konsequenzen schonungslos aufzuklären.
Zu den typischen Risiken von Silikonimplantaten gehören Waterfall-Deformation, Snoopy-Deformation, Bottoming-Out, Double-Bubble-Deformation und Rippling.
Verwirklicht sich ein nicht aufgeklärtes Risiko und hätte die Patientin im Fall einer Aufklärung den Eingriff nicht durchführen lassen, haftet der Arzt für sämtliche Folgen des Eingriffs. Hierzu gehören auch die Kosten für einen Folgeeingriff.
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