Bei der Aufklärung muss der Arzt auf Alternativen zur Maßnahme hinweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.
Der Patient muss die echte Wahlmöglichkeit haben, auf welches Risiko er sich bei mehreren in Betracht kommenden Behandlungsalternativen einlassen will.
Der Arzt muss jedoch nur dann über Behandlungsalternativen aufklären, wenn der Patient eine echte Wahlmöglichkeit hat. Der Patient muss ungefragt nicht über neue diagnostische und therapeutische Verfahren, die sich erst in Erprobung befinden, aufgeklärt werden.
Aufklärung Behandlungsalternative
Darüber hinaus muß eine theoretisch in Betracht kommende, möglicherweise anderswo praktizierte Behandlungsalternativen für den Patienten in seiner jeweiligen Situation entscheidungserheblich sein. Das ist dann nicht der Fall, wenn diese anderen, theoretisch in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahmen keine besonders ins Gewicht fallenden Vorteile hinsichtlich der Heilungschancen und möglicher Komplikationen derselben Risikogruppe haben und nach medizinischer Erfahrung jedenfalls nicht besser indiziert sind.
Sonderfall: Entbindung / Geburt
Der Arzt muss vor einer vaginalen Geburt grds. nicht ungefragt über die Möglichkeit einer Sectio (Kaiserschnitt) aufklären. Liegen jedoch zum Zeitpunkt der Aufklärung bereits Umstände vor, die darauf hindeuten, dass während der Entbindung ein Wechsel zu einer Sectio notwendig werden könnte, muss die Patientin hierüber bereits ebenfalls aufgeklärt werden.
Eine Haftung wegen Unterlassens der vorgezogenen Aufklärung über die Behandlungsalternative der Sectio kommt in Betracht, wenn die Sectio später durchgeführt wird als sie bei rechtzeitiger Aufklärung durchgeführt worden wäre und diese Verzögerung zu einem Geburtsschaden geführt hat.
Gerne helfe ich. ⚖️ 🩺 💊 💉 🆘 ❓