In den Medien hört man täglich die aktuelle Zahl der seit dem Vortag an Corona verstorbenen Patienten. Doch beruht der Tod des Patienten wirklich auf einer Infektion mit dem Corona-Virus und einer Covid 19-Erkrankung? Nicht jeder Tod lässt sich tatsächlich auf das Corona-Virus zurückführen. In Betracht zu ziehen ist auch ein Tod des Patienten mit einer Corona-Infektion, weil die Ärzte die eigentliche Erkrankung nicht erkannt und/ oder nicht rechtzeitig und/ oder überhaupt nicht ordnungsgemäß behandelt haben. In diesem Fall ist es vollkommen irrelevant, dass der Patient mit dem Corona-Virus infiziert war. Dieses war dann nicht die Ursache des Todes.
Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Angehöriger tatsächlich an einer Corona-Infektion verstorben ist, weil es Anzeichen für eine fehlerhafte Behandlung einer darüber hinaus vorliegenden Erkrankung wie einem Herzinfarkt, einem Schlaganfall oder einer sonstigen Erkrankung vorliegen, helfe ich Ihnen gerne, dies herauszufinden und das Krankenhaus auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Auch helfe ich Ihnen gerne, wenn Sie eine Behandlung in einem Krankenhaus zwar überlebt haben, jedoch aufgrund der Nichtbehandlung der darüber hinaus vorliegenden Erkrankung einen Gesundheitsschaden erlitten haben.
Lassen Sie sich nicht damit abspeisen, der Gesundheitsschaden würde seine Ursache in einer Corona-Virus-Infektion haben und man habe alles getan, um diese zu behandeln. Unter Umständen war dies gerade nicht genug.
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