Sie wurden durch einen ärztlichen Behandlungsfehler geschädigt oder ein Angehöriger ist aufgrund eines Behandlungsfehlers zu Tode gekommen. Gerne prüfe ich, ob die Voraussetzungen einer Arzthaftung vorliegen und setze Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durch. Ich bin bundesweit tätig.
Arzthaftung und Arztfehler
Ärztliche Behandlungsfehler kommen in jedem Fachgebiet vor. Anfällig für einen Arztfehler sind insbesondere die Fachgebiete:
- Chirurgie
- Neurochirurgie
- Viszeralchirurgie
- Schönheitschirurgie
- Unfallchirurgie
- Kardiologie
- Neurologie
- Orthopädie
- Anästhesiologie
- Gynäkologie / Geburtshilfe
- Urologie
- Augenheilkunde
- Zahnmedizin
Fachgebiete der Arzthaftung
Soweit es um Arzthaftung im Fachgebiet der Chirurgie geht, sind insbesondere Operationen anfällig für Behandlungsfehler aufgrund:
- Handfraktur
- Handgelenkfraktur
- Unterarmfraktur
- Oberarmfraktur
- Schulterfraktur
- Bandscheibenschäden
- Lendenwirbelschäden
- Oberschenkelfraktur
- Unterschenkelfraktur
- Fußfraktur
- Sprunggelenkfraktur
- Arthrose Hüftgelenk
- Arthrose Kniegelenk
Arzthaftung und Arztfehler
Gerne prüfe ich für Sie sämtliche bei einem Arztfehler in Betracht kommenden Ansprüche (insbesondere Schmerzensgeld, Schadensersatz, Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Erwerbsschaden) und mache diese umfassend geltend.
Erfahren Sie mehr unter Krankenhaushaftung, Infektion im Krankenhaus, Geburtsschaden, Prothesen/Implantate und Zahnarzthaftung.