Die Möglichkeiten einer Schädigung im Rahmen einer Schönheitsoperation sind vielfältig und können mit erheblichen körperlichen und seelischen Folgen einhergehen.

Schönheitsoperation und Operationsfehler

Ärztliche Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Schönheitsoperation kommen insbesondere bei folgenden Eingriffen in Betracht:

  • Brust­ver­grö­ßerung
  • Brustverkleinerung
  • Brust­straffung
  • Silikonimplantate (Waterfall-Deformation, Snoopy-Deformation, Bottoming-Out, Double-Bubble-Deformation, Rippling)
  • Fettabsaugung (Liposuktion)
  • Straffung Ober- und Unterlid
  • Botox®
  • Bauchdeckenstraffung
  • Body Contouring
  • Body Lift
  • Brustdrüsenkorrektur
  • Ohrkorrektur / earFold Methode
  • Facelift
  • Fadenlifting
  • Halsstraffung
  • Nasenkorrektur
  • Oberarmstraffung
  • Stirnlifting

Aufklärung bei Schönheitsoperation

Bei einer Schönheitsheitsoperation (einer medizinisch nicht notwendigen Operation) bestehen besonders weitgehende Aufklärungspflichten über die Risiken, die Erfolgsaussichten und die möglichen Beeinträchtigungen. Der Umfang der Aufklärungspflicht steht in enger Wechselbeziehung zur Dringlichkeit des Eingriffs. Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindringlicher ist der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird oder den er selbst wünscht, aufzuklären. Dies gilt in besonderem Maße für kosmetische Operationen, die nicht, jedenfalls nicht in erster Linie der Heilung eines körperlichen Leidens, sondern eher einem psychischen und ästhetischen Bedürfnis dienen. Es gehört zu der besonderen Verantwortung des Arztes, der eine kosmetische Operation durchführt, seinem Patienten das Für und Wider mit allen Konsequenzen schonungslos vor Augen zu stellen. Deshalb stellt die Rechtsprechung bei einer Schönheitsoperation sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung des Patienten vor einer kosmetischen Operation. Die Aufklärung muss zudem rechtzeitig erfolgen. Eine diesen Anforderungen entsprechende Aufklärung muss der Arzt beweisen.

Gerne prüfe ich für Sie sämtliche bei einer misslungenen Schönheitsoperation in Betracht kommenden Ansprüche (insbesondere Schmerzensgeld, Schadensersatz, Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Erwerbsschaden) und mache diese umfassend geltend.