Haftung des Radiologen
Christian Dobek2022-07-28T11:19:03+02:00Ein Diagnosefehler (Fehlinterpretation eines Befundes) führt grundsätzlich nicht zu einer Haftung des Radiologen. Ein Diagnosefehler durch die Fehlinterpretation eines Röntgenbefundes ist jedoch als Behandlungsfehler anzusehen, wenn die fehlerhafte Diagnose sich nicht als vertretbare Deutung der Befunde darstellt,